Rechtsanwältin Cecile Behrendt
                  info@kanzlei-behrendt.com

S t r a f a n z e i g e

Eine Strafanzeige ist in der Regel die Anzeige des Bürgers gegenüber der Polizei, dass er in einem bestimmten Verhalten eines oder mehrerer anderer Personen ein strafbares Verhalten vermutet. Die Strafanzeige ist oft die Voraussetzung, dass Strafverfolgungsbehörden überhaupt aktiv werden, also Ermittlungsverfahren einleiten. Eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag kann bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem örtlichen Amtsgericht telefonisch, mündlich oder schriftlich eingehen. Prinzipiell kann jeder, also auch völlig Unbeteiligte eine solche Strafanzeige erstatten. Es reicht hierzu aus, wenn der Sachverhalt mitgeteilt wird.

Viele Menschen denken, man könne eine Strafanzeige "zurückziehen" und damit die ganzen Ermittlungen gleichsam ungeschehen machen. Das geht grundsätzlich nicht. Lediglich bei Antragsdelikten hat das Zurückziehen eines Antrages überhaupt eine Wirkung. Die Strafanzeige dagegen bewirkt, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis über eine Straftat erhalten. Dass sie danach ermitteln, ergibt sich aus dem Gesetz und hat mit der "Anzeige" nichts mehr zu tun.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Strafanzeige!

 Wollen Sie Ihre Strafanzeige direkt online stellen, können Sie dies hier tun:

http://www.polizei-bw.de/internetwache/Seiten/default.aspx