Rechtsanwältin Cecile Behrendt
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G e w a l t s c h u t z

Häusliche Gewalt zwischen Ehegatten, Lebensgefährten oder auch Bekannten oder Stalking kommen im Alltag  leider nicht selten vor. Oft wissen Opfer häuslicher Gewalt um ihre Situation, dennoch wird von ihnen oft nichts unternommen, in der Hoffnung die Situation werde sich schon bessern. Diese Hoffnung wird in den meisten Fällen nicht erfüllt. Häusliche Gewalt ist in der Regel kein „Ausrutscher“. In der Regel liegt der Gewalt ein „Teufelskreis“ zugrunde; dabei kommen Wiederholungen der Gewalthandlungen nicht nur in immer kürzeren Abständen vor, sondern auch deren Intensität steigert sich.

Kommt es während der Ehe, Ihrer Beziehung oder bei der Trennung zu Gewalt gegenüber einem Ehegatten, Partner oder gegenüber den Kindern, gibt das Gesetz Ihnen viele Möglichkeiten, sich zu schützen. Gewalt kommt in allen Bevölkerungsschichten vor. Kein Opfer von Gewalt muss sich vor einer Stigmatisierung fürchten.

Sollten Sie Opfer von Gewalt geworden sein, kann Ihnen die Ehewohnung zur (sofortigen) alleinigen Nutzung übertragen werden und außerdem ein Kontaktverbot durch das Gericht ausgesprochen werden. Wenn es aufgrund der Gewalt zu einem Polizeieinsatz bei Ihnen gekommen ist, bei dem ein Platzverweis ausgesprochen wurde, ist der Erlass sogar innerhalb von ein bis zwei Tagen möglich.

Wir reichen Gewaltschutz- und Wohnungszuweisungsanträge auch sehr kurzfristig für Sie ein.

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass Sie die Beeinträchtigungen, gegen die Sie sich wehren wollen, gegebenenfalls bei Gericht nachweisen müssen. Heben Sie deshalb sämtliche belästigende oder bedrohende SMS oder Schreiben auf, bei Verletzungen gehen Sie unverzüglich zum Arzt, damit sofortige Maßnahmen durch uns eingeleitet werden können.

Hinweis: 
Ein Verstoß gegen Anordnungen des Gerichts nach dem Gewaltschutzgesetz wird in zweierlei Hinsicht verfolgt: zum einen kann im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens ein Ordnungsgeld verhängt werden, zum anderen stellt der Verstoß gegen Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz eine strafbare Handlung dar, die von Ihnen angezeigt werden können.

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H i e r   f i n d e n  S i e  H i l f e:

F r a u e n   h e l f e n  F r a u e n  e. V.

Frauenberatungsstelle und Anlaufstelle für das Frauenhaus 

Olgastr. 143, 89073 Ulm

Tel.: 0731 619906                  mail: info@fhf-ulm.de

Fax: 0731 619901                   www.fhf-ulm.de


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A W O  - N o t r u f  u n d  B e r a t u n g  f ü r   

                     F r a u e n

 

Frauenberatungsstelle 

Silcherstr. 45, 89231 Neu-Ulm

Tel.: 0731 73737                      mail: awo-notruf-nu@gmx.de

Fax: 0731 9809592                   Frauenhaus Neu-Ulm


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K i n d e r s c h u t z b u  n d   U l m 

 

Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Ulm/Neu-Ulm e.V.
Olgastraße 125, 89073 Ulm

Telefon: 0731 28 04 2                   Mail: info@kinderschutzbund-ulm.de            

www.kinderschutzbund-ulm.de