Rechtsanwältin Cecile Behrendt
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S o r g e r e c h t

Jede Trennung ist mit Belastungen verbunden. Manchmal ist das Verhältnis der Ehepartner so zerstört, dass nicht einmal eine Kommunikation über die Belange des Kindes möglich ist. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht überhaupt aufrecht erhalten werden kann. 

Die gemeinsame elterliche Sorge ist inzwischen der Regelfall, d.h., dass die Eltern auch nach Trennung/Scheidung die Pflicht und das Recht haben, für die gemeinsamen Kinder zu sorgen. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Sie verlangen, dass Ihnen allein die elterliche Sorge für Ihre Kinder übertragen wird.

 

Entscheidungsbefugnisse bei gemeinsamer elterlicher Sorge

 Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen gemeinsam entschieden werden!

► Schule/Ausbildung: Wahl der Schulart und Schule, der Ausbildungsstätte, der Fächer, Fachrichtungen, der Lehre und der Lehrstätte

► Gesundheit: Operation (außer in Eilfällen), med. Behandlungen mit erheblichem Risiko, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge

► Aufenthalt: Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt

► Umgang: Grundentscheidung des Umgangs

► Status- und Namensfragen

►  Fragen der Religion

►  Vermögenssorge: Grundlegende Fragen der Art der Anlage von Kindesvermögen, grundlegende Fragen der Verwendung

 

Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung gewöhnlich aufhält, allein.

► Schule/Ausbildung: Entschuldigung im Krankheitsfall, Teilnahme an Sonderveranstaltungen, Notwendigkeit von Nachhilfe

► Gesundheit: Behandlung leichterer Erkrankungen üblicher Art (z.B. Erkältungen), alltägliche Gesundheitsvorsorge, Routineimpfungen

► Aufenthalt: Aufenthaltsbestimmung im einzelnen (Wahl des Wohnsitzes, Teilnahme an Ferienlager, Besuch bei den Großeltern, etc.)

► Umgang: Einzelentscheidungen im täglichen Vollzug (z.B. Kontakt des Kindes zu den Nachbarn, Fernhalten eines unerwünschten Freundes)

► Vermögenssorge: vergleichsweise unbedeutende Angelegenheiten (etwa Verwaltung von Geldgeschenken)

 

Hier finden Sie unser Merkblatt zum Sorgerecht: Download