Rechtsanwältin Cecile Behrendt
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E l t e r n u n t e r h a l t

Ist ein älterer Mensch pflegebedürftig und muss in einem Heim leben, hat er die Heimkosten selbst zu tragen. Ist ihm das nicht möglich, müssen die Kinder im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen – aber nicht unter allen Umständen:

Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (indirekt) auch Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der (Schwieger-)Eltern zu sichern.

Es gibt folgende Faustregel: Wer viele finanzielle Belastungen vorweisen kann und damit sein Einkommen mindert, muss nicht viel befürchten (zum Beispiel Familien mit durchschnittlichem Einkommen, unterhaltspflichtigen Kindern, Krediten für das Haus  etc.). Doch wer nur wenige Aufwendungen hat, der kann schon bei einem geringen Einkommen zur Kasse gebeten werden (zum Beispiel Doppelverdiener mit erwachsenen Kindern und wenig privater Altersvorsorge).

Der Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist seit dem 1. Januar 2017 von 1.600,00 auf 1.800,00 Euro in der Düsseldorfer Tabelle erhöht worden. Der Ehepartner darf nochmal 1.440,00 Euro behalten. Durch die Höhe dieser Selbstbehalte soll ein auskömmliches Familieneinkommen gesichert werden. Die Rechtsprechung sieht vor, dass ein unterhaltspflichtiges Kind keine spürbare und dauerhafte Senkung seiner Lebensverhältnisse hinzunehmen hat, um seinen Eltern gegenüber Elternunterhalt zu zahlen. (BGH v.23.10.2002 – XII ZR 266/99,FamR 2002,1698=FamRB2003,3).


Was zählt als Einkommensminderung?

Wie auch im Steuerrecht, kann beim Elternunterhalt das zu veranlagende Einkommen durch bestimmte Positionen gemindert oder bereinigt werden:

►Darlehensverbindlichkeiten, wenn die Kredite vor Bekanntwerden der Unterhaltsverpflichtung aufgenommen wurden

► Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern oder Ehegatten (auch für Geschiedene)

► berufsbedingte Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrtkosten

► Zahlungen für die eigene Altersvorsorge (bis zu 5 Prozent des Bruttoeinkommens dürfen für zusätzliche private Altersvorsorge eingesetzt werden)

► und einiges mehr, wie Fahrtkosten zum Heim

Betroffene Kinder sollten übrigens überprüfen, ob das Sozialamt den Unterhalt entsprechend der neuen Selbstbehaltsätze aktuell berechnet.

Hier finden Sie in Kürze unser aktualisiertes Merkblatt zum Elternunterhalt für Sie!